Corona Schnelltest

Corona Antigen Schnelltest


Bürgertest: Die neuen Regelungen für den kostenlosen Schnelltest ab dem 13. November 2021

Wer kann sich noch kostenlos mit einem Schnelltest testen lassen?
  • Alle Personen ab 3 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland
Wer muss für den Schnelltest bezahlen?
  • Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland (20,00 € per Onlinezahlung)

Bitte registrieren Sie sich, um einen Termin zu buchen:

Zur Terminbuchung
  • Es ist essentiell, dass Sie pünktlich sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
  • Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder bei Kindern ein identifizierendes Dokument bereit
  • Ihr Termin ist personalisiert und nicht an Dritte übertragbar
  • Durchführung ausschließlich bei symptomfreien Personen
  • Tragen Sie bis kurz vor dem Abstrich eine FFP2-Maske
  • Bei Krankheitssymptomen bitten wir Sie umgehend einen Arzt aufzusuchen
  • Das Testergebnis wird Ihnen verschlüsselt zugestellt. Das Passwort (PIN) ist ihr Geburtsdatum im Format TT.MM.YYYY (z.B. 01.02.1980)



Standorte Schnelltest

Standorte PCR Test

Einwilligungserklärung zur Durchführung des Antigen-Schnelltests

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Mit dem Akzeptieren der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stimme ich den folgenden Punkten zu:

 Die Probe für den Antigen-Schnelltest wird durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Mit ist bewusst, dass es auch bei sorgfältiger Durchführung in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen kann. Ich willige in diesem Bewusstsein ein, dass der Antigen-Schnelltest bei mir durchgeführt wird.
Im Falle eines positiven Testergebnisses begebe ich mich umgehend in häusliche Quarantäne.


 Mir ist bewusst, dass meine Daten (Name, Anschrift, Ge
burtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), sowie mein Testergebnis gespeichert werden und im Falle eines positiven Testergebnisses von der Katharinen-Apotheke an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden.


 Die Kosten für den Antigen-Schnelltest werden für Personen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Kassenärtliche Vereinigung Bayern übernommen.

Ansonsten trage ich die Kosten selbst. Eine Erstattung der Kosten durch meine Krankenkasse ist nicht möglich.


 Mir ist bekannt, dass ein negatives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher ausschließen kann, sondern eine Momentaufnahme und somit einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung darstellt.


 Ich willige ein, dass mir das Testergebnis verschlüsselt per E-Mail mitgeteilt wird.


FAQ / Häufig gestellte Fragen zum Test

  • Wie wird der Test durchgeführt?

    Der Test wird von Apotheken-Personal nach Schulung  durchgeführt. Es wird mittels eines Abstrichtupfers eine Probe aus dem Nasen-Rachen-Raum (bei Minderjährigen im vorderen Nasen-Raum, alternativ mittels Spucktest) genommen und direkt vor Ort ausgewertet. Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests wird Ihnen spätestens nach 30 Minuten per Mail zugestellt.

  • Wie sicher ist der Test?

    Der von uns verwendeten Antigen Test weisen eine diagnostische Sensitivität von >96% und eine diagnostische Spezifität von >99% auf. Die Corona-Antigen-Schnelltest sind von den zuständigen staatlichen Stellen (BfArM und Paul-Ehrlich Institut) zugelassen.


  • Was passiert, wenn mein Test positiv ist?

    Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, haben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt, wird das Gesundheitsamt unmittelbar von uns informiert. Dieses wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Indem Sie eine Liste mit Ihren Kontaktpersonen vorbereiten, können Sie dabei helfen, diesen Prozess einfacher und schneller zu gestalten. Zusätzlich sollte der Befund Ihres positiven Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Tests überprüft werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie im Anschluss weitere Informationen.

  • Wird ein negatives Testergebnis nach Einreise aus einem Risikogebiet anerkannt?

    Ja. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Darf ich mit einem negativen Testergebnis reisen?

    Die Corona-Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Was passiert, wenn mein Test ungültig ist?

    In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Schnelltest ein ungültiges Ergebnis liefert. In solch einem Fall werden Sie umgehend von uns informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.

  • Ab welchem Alter darf der Test gebucht werden?

    Grundsätzlich dürfen Personen ab 3 Jahren getestet werden. Jedoch müssen Eltern für Kinder unter 14 Jahren den Termin buchen (Kontaktperson) und bei diesem anwesend sein. Kinder über 14 Jahren dürfen, mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten, einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.

  • Was kostet der Test?

    Laut Verordnung sind Antigen Schnelltests für Person mit deutschem Wohnsitz kostenfrei.


    Für alle anderen Personen kostet jeder Test 17,50 € bei Onlinezahlung und muss vorab bezahlt werden. Die Rechnung wird ihnen automatich zugesendet.

  • Was muss ich sonst noch beachten?

    • Es ist essentiell, dass Sie pünktlich sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
    • Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit
    • Ihr Termin ist personalisiert und nicht an Dritte übertragbar
    • Durchführung ausschließlich bei symptomfreien Personen
    • Tragen Sie bis kurz vor dem Abstrich eine FFP2-Maske
    • Bei Krankheitssymptomen bitten wir Sie umgehend einen Arzt aufzusuch
  • Kann ich meinen Termin stornieren?

    Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis zu 2 Std. vorher stornieren

  • Darf ich Angehörige mitbringen?

    Das Testzelt wird ausschließlich von der angemeldeten Person betreten. Des Weiteren gelten die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln befolgen,, Alltagsmasken tragen)


  • Wie lautet das Passwort (PIN)

    Das Ergebnis ist verschlüsselt und kann durch Eingabe des Geburtsdatums im Format TT.MM.YYYY (z.B. 01.02.1980) entsperrt werden oder direkt in die Corona Warn App übernommen werden.

Termine für Firmen und Unternehmen


Sie interessieren sich für die systematische Testung Ihrer Mitarbeiter auf das neuartige SARS-CoV-2 Virus durch die Antigen-Schnelltestung? Gerne möchten wir Sie dabei unterstützen, mögliche Infektionsketten innerhalb Ihres Unternehmens zu unterbrechen und besonders asymptomatisch infizierte Personen zu identifizieren. Um weitere Informationen zur Firmentestung zu erhalten und ggfs. einen Termin außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte unter schnelltest@katharinen-apotheke.de oder unter (089) 61 78 07  (zu unseren Öffnungszeiten).



Termine für Pflegeeinrichtungen


Wegen steigender Inzidenzen erscheint es zunehmend sinnvoll, besonders gefährdete Patientengruppen zu schützen. Eine Ausbreitung von SARS-CoV2 gilt es vor allem in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen zu verhindern. Falls Sie Interesse an der kontinuierlichen Überprüfung von Mitarbeitern und Besuchern einer solchen Einrichtung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter schnelltest@katharinen-apotheke.de oder unter (089) 61 78 07 (zu unseren Öffnungszeiten).

Empfehlung: Um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen sich weiterhin an die Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Katharinen-Apotheke Unterhaching

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